Bauberatung

Bei einzelnen Fragen zum öffentlichen Baurecht allgemein sowie bei Fragen rund um ein einzelnes baurechtliches Vorhaben besteht die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Dies kann beispielsweise Fragen zur Genehmigungspflicht und zur Genehmigungsfähigkeit, zu den bautechnischen Anforderungen nach der Bayer. Bauordnung und den Sonderbauverordnungen, zum baurechtlichen Nachbarschutz einschl. der Abstandsflächen, oder zur Bauleitplanung etc. betreffen.
Im Rahmen dieser Beratung können einzelne Aspekte erörtert, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit der einzelnen baurechtlichen Verfahren erteilt werden.

Auskünfte zum Privatrecht, etwa zu vertraglichen Regelungen, zu Leistungsstörungen oder zum privaten Nachbarrecht darf das Landratsamt nicht erteilen. Zu diesen Fragen können Sie sich u.a. an die niedergelassenen Rechtsanwälte und Notare, die Architekten- oder Ingenieurskammer, die Handwerkskammer, und die verschiedenen Handwerkinnungen, Haus- und Grundbesitze- bzw. Mietervereine etc. wenden.

Eine kurzfristige telefonische Terminabstimmung ist sinnvoll.


Notwendige Unterlagen

  • wenn möglich: einen aktuellen Lageplan 
  • wenn vorhanden: genehmigte Pläne 
  • wenn bereits vorhanden: Bauzeichnungen oder Skizzen, aus denen die Problemstellungen zu erkennen sind
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