Häufig gestellte Fragen

Wer erstellt die dem Bauantrag beizufügenden Planzeichnungen?

Sogenannte Bauvorlageberechtigte. Je nach Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens sind dies u. a. Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen sowie Architekten im Sinne des Bayerischen Architektengesetzes.

Wo reiche ich meinen Bauantrag ein?

Bei der jeweils zuständigen Gemeinde.
Diese legt dann den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor.

Wie lange gilt die Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist (Vorlage über die zuständige Gemeinde).

Was kostet die Baugenehmigung?

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens) zwischen 1 und 4 vom Tausend der Baukosten.
Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird; hier richtet sich die Kostenhöhe nach dem Fortgang des Verfahrens.

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