Bauanträge und Bauleitverfahren, Stellungnahmen der Tiefbauverwaltung

Der Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen ist bei Bauvorhaben an Kreisstraßen bis zu einer Entfernung von 30 m ab Fahrbahnrand im Rahmen des Baugenehmigungverfahrens zu beteiligen.


Notwendige Unterlagen

Für formlose Anfragen ist die Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung und ein Lageplan M 1: 1000 des geplanten Vorhabens vorzulegen. Weitere Unterlagen auf Anforderung. 

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