Service und Leistungen an Dritte (z. B. Behebung von Unfallschäden)

  • Ausbau und Unterhaltung der Kreisstraßen im Landkreisgebiet
  • Winterdienst auf den Kreisstraßen 
  • Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten, wenn Kreisstraßen betroffen sind.
  • Bauhöfe Weidenberg, Pegnitz, Hollfeld
  • Radwanderwegenetz
  • Absichern von Unfallstellen und Behebung von Unfallschäden und Ölspuren 

Sondernutzungen, Aufgrabungen und sonstige Maßnahmen 

Sondernutzungen, Aufgrabungen und sonstige Maßnahmen an Kreisstraßen bedürfen der Zustimmung des Landratsamtes als Straßenbaulastträger.

Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten

Beim Aus- oder Umbau von Kreisstraßen müssen bei Bedarf Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden. Die gesamte Abwicklung des Grunderwerbs (An- und Verkauf) einschließlich der Preisverhandlungen und der notariellen und grundbuchamtlichen Abwicklung erfolgt durch die Tiefbauverwaltung, soweit diese Grundstücksgeschäfte im unmittelbaren Zusammenhang mit den Kreisstraßen stehen.

Bauhöfe

Die Straßenwärter des Landkreises sind in den drei Kreisbauhöfen in Weidenberg, Pegnitz und Hollfeld stationiert. Für den Einsatz der Straßenwärter ist Straßenmeister Ermer zuständig.


Weiterführende Informationen


Entstehende Kosten

Diese Dienstleistungen können kostenpflichtig sein.

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