Verkehrsplanung, Mitwirkung

Das Landratsamt ist als Straßenbaulastträger für Verkehrsplanungen im Zusammenhang mit Kreisstraßen zuständig.
Für Verkehrsplanungen des übergeordneten Straßennetzes (Staats- und Bundesstraßen, Autobahnen) ist das Landratsamt als kommunale Behörde zuständig.

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