Winterdienst

Die Räum- und Streufahrzeuge des Winterdienstes sind bei normalen winterlichen Witterungsverhältnissen in der Zeit von 4.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Kreisstraßen im Einsatz.

Der Winterdienst wird in Kooperation mit dem Staatlichen Bauamt durchgeführt. Das bedeutet, dass die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen durch Fahrzeuge des Landkreises und des Staatlichen Bauamtes unabhängig von der Straßenklassifizierung durchgehend betreut werden. Der Winterdienst wird von einer gemeinsamen Einsatzzentrale (Telefon 0921/799730) koordiniert.

Für die Durchführung des Winterdienstes hat der Landkreis Winterdienstgeräte mit modernster Technik eingesetzt. Mit diesen Geräten kann durch den Einsatz von Feuchtsalz eine genau dosierte Menge an Auftaustoffen ausgebracht werden, so dass eine ausreichende Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Der Einsatz von Streusalz kann so minimiert und damit die Umweltbelastungen möglichst gering gehalten werden.

Es ist jedoch nicht möglich und nicht angestrebt, alle Kreisstraßen bei starken Schneefällen vollkommen schnee- und eisfrei zu halten. Wenn sich die Verkehrsteilnehmer auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen, ihre Fahrzeuge winterfest ausrüsten und ihre Fahrweise darauf ausrichten, sollte es möglich sein, den Winter ohne besondere Schwierigkeiten zu überstehen.

Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass eine allgemeine Räum- und Streupflicht, d.h. eine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, nicht besteht. Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich nach der Rechtsprechung lediglich eine Streupflicht für „besonders gefährliche Stellen" der Straßen.

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