Hinweisblatt Datenschutz

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung beim Landkreis Bayreuth

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Jede Datenverarbeitung erfordert eine Rechtsgrundlage und muss zweckgebunden sein. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, b, c und e DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG verarbeitet. Beschäftigtendaten sind Daten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen. Diese Daten werden auf der gesetzlichen Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet, um eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchzuführen. 

Verarbeitet werden nur Beschäftigtendaten, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Vorvertragliche Maßnahmen sind im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens, mithin Maßnahmen zur Bewerberauswahl, die erforderlich sind, um festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag mit einem geeigneten Bewerber begründet werden kann. Die Datenverarbeitung im vorvertraglichen Bereich bezieht sich in erster Linie auf die notwendige Feststellung der verfassungsrechtlich vorgegeben Leistungskriterien gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Eignung, Befähigung, Leistung). 

Im Übrigen werden Daten verarbeitet, soweit diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Diese rechtliche Verpflichtung kann sich für Arbeitnehmer aus arbeitsgesetzlichen und/oder aus tarifvertraglichen Vorschriften ergeben, für Beamte aus den gesetzlichen Bestimmungen der einschlägigen Beamtengesetze.

Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnen personenbezogenen Daten speichern wir grundsätzlich für sechs Monate. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnen personenbezogenen Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.

Liegt eine Einwilligung vor, werden Ihre Daten über die Frist von sechs Monaten hinaus bei uns gespeichert. Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage einer Personalakte, informiert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die personenbezogenen Daten bereitstellen, die erforderlich sind, um ein Arbeits- oder Dienstverhältnis nach den bestehenden gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften zu begründen.

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