Hinweisblatt Datenschutz

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Akzeptanzpartnervereinbarung zur Bayerischen Ehrenamtskarte hinsichtlich der firmenbezogenen Daten

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Ref. III3
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: Referat_III3@stmas.bayern.de
Tel.: 089/1261-01
In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bayreuth

Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten beim StMAS

Herr Schreyer
E-Mail: Datenschutz@stmas.bayern.de

Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Bayreuth

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5 , 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921)728-142

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zur Information des (früheren oder aktuellen) Karteninhabers über die von Ihnen als Akzeptanzpartner eingeräumten Rabatte, Vergünstigungen und einmaligen sowie zeitlich befristeten Angeboten.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), e) und f) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre firmenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

die Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte, das StMAS, den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zur Aufnahme in die bayernweite App

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden vom Landkreis Bayreuth zu o.g. Zwecken gespeichert und nach Beendigung der Akzeptanzpartnervereinbarung umgehend gelöscht.

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Personen gespeicherten Daten zu erhalten ( Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu ( Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die Daten nicht angeben, kann keine Akzeptanzpartnervereinbarung abgeschlossen werden.

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