Hinweisblatt Datenschutz

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Diese Datenschutzhinweise dienen der Information über die mit der Schuleingangsuntersuchung verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0

2. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zur Vorbereitung und Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen verarbeiten wir personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, für folgende Zwecke und auf Grundlage der angegebenen Rechtsgrundlagen:

a) Ihre Kontaktdaten werden verarbeitet, um Sie und Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung einladen und die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes gewährleisten zu können. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. i DSGVO i.V.m. § 14 der Meldedatenverordnung (MeldDV) i.V.m. Art. 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

b) Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes werden personenbezogene Daten Ihres Kindes, einschließlich Gesundheitsdaten, durch das zuständige Gesundheitsamt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e, Art. 9 Abs. 2 Buchst i DSGVO i.V.m. Art. 80 BayEUG, Art. 12 GDG, Art. 15 GDG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 S.1 Nr. 1 GDG, §§ 20, 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verarbeitet.

c) Sie können die Ärztin / den Arzt im Gesundheitsamt schriftlich und freiwillig von der ärztlichen Schweigepflicht, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung von
Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, entbinden und gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO darin einwilligen, dass diese bzw. dieser mit einer von Ihnen
benannten Person (z.B. der Erzieherin im Kindergarten) über die mit Ihnen besprochenen Folgerungen aus der Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes sprechen darf, damit diese im täglichen Umgang mit Ihrem Kind oder im Rahmen der Weiterbehandlung berücksichtigt werden können. Sie können die Einwilligung in die Schweigepflichtentbindung gegenüber dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

4. Speicherdauer personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung beim Gesundheitsamt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung im Rahmen der Schulgesundheitspflege erforderlich ist. Die regelmäßige Aufbewahrungsdauer für ärztliche Unterlagen beträgt 10 Jahre. Im Einzelfall können längere Aufbewahrungsfristen erforderlich sein. Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

5. Empfänger von personenbezogenen Daten

a) Wird die erforderliche Schuleingangsuntersuchung ganz oder teilweise verweigert, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt mit Angaben zu Name, Adresse und Geburtsdatum des Kindes sowie zu dem Grund der Meldung. Die Rechtgrundlage für die Datenübermittlung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. i DSGVO, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Art. 12 Abs. 3 S. 3 GDG, Art. 80 BayEUG.

b) Die Schulleitung der Schule, an der die Schulpflicht erfüllt wird oder voraussichtlich zu erfüllen ist, wird nach Anhörung der Personensorgeberechtigten, schriftlich informiert über die Notwendigkeit eines Besuchs eines Vorkurses Deutsch, über Befunde, die eine individuelle Förderung bei der Beschulung sowie über Erkrankungen, die gegebenenfalls ein unmittelbares medizinisches Eingreifen oder medizinische Maßnahmen an der Schule erfordern. Dazu werden neben den jeweils erforderlichen Angaben Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum des Kindes und Untersuchungsdatum übermittelt. Die Rechtgrundlage für die Datenübermittlung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e, Art. 9 Abs. 2 Buchts. i DSGVO, Art 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayDSG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 S. 1 GDG.

c) Die Gesundheitsämter übermitteln die Daten der Schuleingangsuntersuchung in anonymisierter Form zur statistischen Auswertung dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Übermittelt werden dem LGL soziodemographische Angaben wie Geburtsdatum und Geschlecht des Kindes, die 4-stellige Postleitzahl des Wohnortes, die Angaben aus dem Anamnesebogen (mit Ausnahme von Angaben zu Namen und Adressen), Informationen darüber welche Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen durchgeführt wurden sowie die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung. Die anonymisierten Daten werden im LGL ausgewertet und anonym in Berichtsform publiziert. Die Rechtgrundlage für die Datenübermittlung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e DSGVO, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayDSG i.V.m. § 11 SchulgespflV.

6. Ihre Rechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes verarbeitet, so haben Sie das Recht, beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt Auskunft über die zu Ihrer Person und der Ihres Kindes gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 S.1 DSGVO).
Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

7. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

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