Hinweisblatt Datenschutz

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit den Buchungsbelegen über Betreuungszeiten bzw. über Änderungen der Betreuungszeiten in der Tagespflege

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um die Betreuungszeiten zur Ermittlung des mtl. Elternbeitrags zu erfassen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe  e, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit Art. 28a Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Eltern sind dazu verpflichtet, Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht des Kindes, Staatsangehörigkeit des Kindes und der Eltern, Namen, Vornamen und Anschrift der Eltern, Anspruch des Kindes auf Erziehungshilfe (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG), Rückstellung des Kindes von der Aufnahme in die Grundschule anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 26a BayKiBiG. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann nach Art. 26b Abs. 1 BayKiBiG ein Bußgeld verhängt werden.

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