Amtsärztliche Gutachten

Erstellung von

  • Gutachten nach den Verwaltungsvorschriften
  • gerichtsärztlichen Gutachten
  • Gutachten nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), hier speziell nach § 1896 ff. BGB
     

 

Seitenanfang