Badegewässer

Im monatlichen Abstand (bei Bedarf auch öfters) wird eine Wasserprobe an sämtlichen Badegewässer unabhängig von der Witterung entnommen. Bei der Überprüfung wird am Badeplatz u. a. darauf geachtet, ob das Wasser eine anormale Trübung oder Färbung aufweist, ob Schaumbildung, ein Ölfilm oder Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, vorhanden sind. Auch das Wachstum gefährlicher Blaualgen wird kontrolliert. Die Qualitätsanforderungen für Badegewässer schreibt die Bayerische Badegewässerverordnung vom 15.02.2008 (in Umsetzung der EG-Badegewässer-Richtlinie) vor. Der Grad der mikrobiologischen Belastung wird in der Regel anhand von so genannten Indikatorkeimen bestimmt. Bei diesen Keimen handelt es sich um Bakterien, die die allgemeine Gewässerbelastung anzeigen und um Darmbakterien, die von Warmblütern ausgeschieden werden. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich dabei an so genannten Leit- und Grenzwerten.

Mikrobiologische Untersuchungen:

Hierbei wird auf bestimmte Keime (so genannte Indikatorkeime) untersucht.
Es handelt sich dabei um

  • Escherichia coli (E. coli)
  • Intestinale Enterokokken (fäkalstreptokokken).

Die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli sind gesundheitsrelevante Parameter.

Bei beiden Parametern handelt es sich um Darmbakterien, die mit dem Stuhl von Menschen und warmblütigen Tieren in großen Mengen ausgeschieden werden.

Der Nachweis dieser Keime im Wasser weist auf fäkale Verunreinigungen hin, die krankheitserregend sein können.

Werden für diese mikrobiologischen Parameter die in der Badegewässerverordnung festgelegten "hohen einzelwerte" ermittelt, ist eine sofortige Nachkontrolle durchzuführen. Bei Bestätigung dieser "hohen Einzelwerte" ist zum Schutz der Badenden durch die Gesundheitsämter ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen.

Liegt aufgrund erneuter Messung wieder eine ausreichende Wasserqualität vor, ist das Badeverbot aufzuheben.

Über die regelmäßige mikrobiologische Überwachung der Badegewässer hinaus (E.coli und colifome Bakterien) können aus gegebenem Anlass, z.B. bei einer vermuteten Abwassereinleitung weitere mikrobiologische Untersuchungen, z.B. auf Salmonellen (Durchfallerreger), sinnvoll sein.

Was geschieht bei bakteriologischen Grenzwertüberschreitungen ?

Wird bei einer Wasseruntersuchung das Überschreiten eines bakteriologischen Grenzwertes festgestellt, ermittelt das Landratsamt/Abteilung Gesundheitswesen zunächst vor Ort die jeweilige Ursache. Meistens handelt es sich nur um ein einmaliges, kurzzeitiges Überschreiten, das z.B. durch eine außergewöhnlich große Zahl von Badegästen an einem heißen Sommertag oder abnorme Witterungsbedingungen (z.B. Abschwemmungen nach einem heftigen Gewitter) verursacht wurde. Auch eine übermäßige Wasservogeldichte kann die bakteriologische Wasserqualität verschlechtern.

Zeigen nachfolgende Kontrolluntersuchungen, dass der Grenzwert wieder eingehalten wird, sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Werden jedoch bei mehrfachen Kontrollen die Grenzwerte deutlich überschritten, kann aus Vorsorgegründen von der Kreisverwaltungsbehörde ein Badeverbot ausgesprochen werden, wenn gesundheitliche Gefahren für die Badegäste zu befürchten wären. Dies wird durch Hinweisschilder am Gewässer bekannt gegeben. In solchen Fällen versuchen Landratsamt und Gemeinden, die Verunreinigungsquellen festzustellen und zu beseitigen.

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.


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