Hygieneüberwachung in Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen gem. Infektionsschutzgesetz und Einrichtungen nach der Hygieneverordnung wie z. B.
- Frei- und Hallenbäder und Badegewässer
- Schulen und Kindergärten
- Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
- Heilpraktiker, Kosmetikbetriebe, Fußpflegeeinrichtungen, Friseurbetriebe, Tatoo-, Piercingstudios usw.
Entstehende Kosten
Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei, wenn keine Beanstandungen erfolgen.