Hygieneüberwachung in Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen gem. Infektionsschutzgesetz und Einrichtungen nach der Hygieneverordnung wie z. B.

  • Frei- und Hallenbäder und Badegewässer
  • Schulen und Kindergärten
  • Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
  • Heilpraktiker, Kosmetikbetriebe, Fußpflegeeinrichtungen, Friseurbetriebe, Tatoo-, Piercingstudios usw.

Entstehende Kosten

Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei, wenn keine Beanstandungen erfolgen.


Merkblätter

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