Hygieneverordnung

Unter die Hygieneverordnung (Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten vom 11.08.1987, zuletzt geändert am 15.05.2006) fallen alle Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können (Piercing- und Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen).

Überprüft werden die Betriebe durch die Hygienekontrolleure des Landratsamtes zu Betriebsbeginn, während der Betriebszeiten (ohne Voranmeldung) in unterschiedlichen Abständen und Anlassbezogen.

Die Gewerbeanmeldungen für die jeweiligen Betriebe sind in der zugehörigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen.


Entstehende Kosten

Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei, wenn keine Beanstandungen erfolgen.

Merkblätter

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