Hygieneüberwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Bädern/Oberflächengewässern

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Es kann durch nichts ersetzt werden. Wir brauchen es täglich in genügenden Mengen und guter Qualität nach der Trinkwasserverordnung (EU-Länder). Trinkwasser ist nach der Trinkwasserverordnung so beschaffen, dass bei lebenslangem Genuss die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Lebenslang ein Konsum von 2-3 Liter pro Tag, in wärmeren Zonen bis zu 6 Liter pro Tag.

Im Sinne der Trinkwasserverordnung ist "Trinkwasser" alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

  • Körperpflege und -reinigung,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Dies gilt ungeachtet der Herkunft des Wassers, seines Aggregatzustandes und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bestimmt ist. Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen erfolgt in der Regel durch die Hygienekontrolleure des Landratsamtes und in regelmäßigen Abständen. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage hat das Wasser auf seine Kosten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungspflichten richten sich nach der Anzahl der versorgten Bürger und der abgegebenen Wassermenge. Details können auf Anfrage gerne beantwortet werden.

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