Tierarzneimittelüberwachung

Die Veterinärabteilung überwacht in fachlicher Hinsicht den Verkehr mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung, insbesondere bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen; dies beinhaltet die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung in landwirtschaftlichen Betrieben. 

Am 24.09.2001 ist die sog. Bestandsbuchverordnung in Kraft getreten, die Tierhalter verpflichtet, Anwendungen von Arzneimitteln bei von ihnen zum Zweck der Lebensmittelgewinnung gehaltenen Tieren zu dokumentieren.

Informationen des LGL: https://www.amgnovelle.bayern.de/

Hilfestellungen für Tierhalter

https://www.amgnovelle.bayern.de/tierhalter/hit_anleitungen.htm


Formulare und Merkblätter

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