Tierische Nebenprodukte - Tierkörperbeseitigung

Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen wird aus fachlicher Sicht von der Veterinärabteilung überwacht, um eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und toxischen Stoffen zu verhindern.
Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Dies geschieht nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern in modern ausgestatteten Tierkörperbeseitigungsanlagen, die der amtstierärztlichen Überwachung unterliegen.

Für die Beseitigung von verendeten Tieren sowie von spezifiziertem Risikomaterial ist im Landkreis Bayreuth der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern, Betrieb Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf (Tel.: 0951/85-287, Fax: 0951/85-290), zuständig.

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