Wie ist die rechtliche Situation?

Wenn Ihr Kind geboren wird, haben Sie in der Regel automatisch die elterliche Sorge. Trotzdem kann das Kind mit Ihrem Einverständnis von möglichen künftigen Adoptiveltern schon in der Geburtsklinik aufgenommen werden. Sie behalten weiterhin die elterliche Sorge, bis Sie frühestens 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes die Möglichkeit haben, bei einem Notar die Adoption einzuwilligen. Auch wenn eine Frau mit dem leiblichen Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist, muss dieser notariell zustimmen. Mit der Unterschrift beim Notar verzichten Sie unwiderruflich auf alle Rechte und Pflichten an Ihrem Kind. Danach wird das für den Wohnort der Adoptiveltern zuständige Jugendamt bis zum Abschluss der Adoption automatisch Vormund des Kindes.

Sobald das Kind in der Adoptivfamilie lebt, spricht man von einem Adoptionspflegeverhältnis, wobei die Adoptiveltern voll umfänglich für das Kind sorgen, während zum Jugendamt als Vormund noch regelmäßige Kontakte bestehen. Es soll dadurch sicher gestellt werden, dass ein sogenanntes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wenn sich alles positiv entwickelt, haben die Adoptiveltern letztlich die Möglichkeit, beim Notar einen Antrag auf Annahme als Kind zu stellen. Das Vormundschaftsgericht erlässt schließlich den Adoptionsbeschluss. Das Kind bekommt dadurch den Familiennamen der Adoptiveltern und die Adoption wird rechtskräftig.

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