Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Aufgaben
- ein Gesamtbild der Persönlichkeit des Beschuldigten erstellen
- Angebote der Jugendhilfe vermitteln
- dem Gericht notwendige, geeignete und angemessene Reaktionen vorschlagen
- Prognose / Bewährung empfehlen
- für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht empfehlen
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung