U3-Betreuung

Kinder haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab ihrem ersten Geburtstag.

Was bedeutet das?
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (KiTa) oder durch eine Tagespflegeperson (Tagesmutter). Dieser Anspruch gibt Ihrem Kind kein Wunsch- und Wahlrecht auf einen Platz in einer bestimmten KiTa oder bei einer bestimmten Tagesmutter. Die Förderung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter ist zudem eine gleichrangige Alternative zur Förderung in einer KiTa. Daher kann der Landkreis im Falle fehlender KiTa-Kapazitäten oder unverhältnismäßiger Kosten den Anspruch Ihres Kindes auch durch Vermittlung einer Tagesmutter erfüllen.
Der Landkreis bemüht sich um eine wohnortnahe Förderung Ihres Kindes. Gleichwohl sind Fahrtzeiten von 30 Minuten für die einfache Fahrt zwischen dem eigenen Wohnort und dem Ort der KiTa bzw. dem (Wohn-)Ort der Tagesmutter grundsätzlich zumutbar.
Der Anspruch Ihres Kindes beinhaltet im Regelfall Förderung in Höhe von bis zu 5 Stunden je Werktag. Der genaue zeitliche Umfang hängt ab vom Förderbedarf Ihres Kindes und dem Unterbringungsbedarf, den Sie als Erziehungsberechtigte sehen.

Verfahren, Zeitplan:
Den Anspruch Ihres Kindes auf Förderung in einer KiTa müssen Sie der jeweiligen Gemeinde gegenüber schriftlich geltend machen. Unterlagen und weiterführende Informationen erhalten Sie dort.
Demgegenüber müssen Sie den Anspruch Ihres Kindes auf Förderung durch eine Tagesmutter unmittelbar dem Jugendamt am Landratsamt Bayreuth gegenüber schriftlich geltend machen. Unterlagen und weiterführende Informationen erhalten Sie dort.
Die Klärung des Anspruchs Ihres Kindes kann einige Zeit dauern. Daher müssen Sie Ansprüche i.d.R. spätestens drei Monate vor Förderbeginn schriftlich geltend machen.

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