Einkommensgrenzen
Um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Übernahme von Kindertagesstättengebühren haben, prüft der Fachbereich Jugend und Familie die Einkommensverhältnisse der Familie. Hierzu zählen u.a.
- Arbeitsverdienst aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit
- Renten, Krankengeld
- Kindergeld, Erziehungsgeld
- Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, BaföG
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Unterhaltszahlungen