Vaterschaftsanerkennung und -feststellung

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, kann die Vaterschaft entweder durch eine freiwillige Anerkennung in Form einer Urkunde oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden.

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der notwendigen Zustimmung der Mutter kann beim Jugendamt erfolgen (auch bereits vor der Geburt des Kindes). Das persönliche Erscheinen der Elternteile ist erforderlich (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung).

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