Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Beratung/Unterstützung bei Fragen des Unterhalts
Das Jugendamt berät und unterstützt allein Sorgeberechtigte bzw. - bei gemeinsamem Sorgerecht - allein Erziehende in allen Fragen betreffend der
- Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen eigener Kinder,
- Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung von Kindern,
- Abgabe von Sorgeerklärungen und
- Ausübung der Personensorge.
Anmerkung
Das Jugendamt berät und unterstützt unter 21-jährige auch hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den eigenen Eltern.