Beratung/Unterstützung bei Fragen des Unterhalts

Das Jugendamt berät und unterstützt allein Sorgeberechtigte bzw. - bei gemeinsamem Sorgerecht - allein Erziehende in allen Fragen betreffend der

  • Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen eigener Kinder, 
  • Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung von Kindern, 
  • Abgabe von Sorgeerklärungen und 
  • Ausübung der Personensorge.

Anmerkung

Das Jugendamt berät und unterstützt unter 21-jährige auch hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den eigenen Eltern.

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