Negativatteste

Sind oder waren die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet und besteht kein gemeinsames Sorgerecht, kann die Mutter vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft darüber verlangen (Negativattest). Diese Bestätigung dient ihr im Rechtsverkehr als Nachweis dafür, dass sie allein sorgeberechtigt ist.

Die Mutter hat das Geburtsdatum, den Geburtsort des Kindes und den Namen, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, anzugeben. Örtlich zuständig für die Erteilung der Auskunft ist das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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