Prüfung Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen (Landkreis)

Die Jahresabschlüsse des Landkreises werden vom gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss jährlich geprüft. Das Kreisrechnungsprüfungsamt wird dabei umfassend als Sachverständiger herangezogen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich z. B. auf die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Haushaltsvollzug.

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