Gemeindesteuern / Erschließungsbeiträge
Die Gemeinden halten zahlreiche Einrichtungen vor, die bereits durch ihr bloßes Vorhandensein oder aufgrund ihrer Benutzung bestimmten Personen oder Personengruppen besondere Vorteile bieten. Für die von diesen Einrichtungen verursachten Aufwendungen und Kosten sind sie gesetzlich verpflichtet, von den (möglichen) Nutznießern regelmäßig einmalige Geldzahlungen, die sog. besonderen Entgelte, zu fordern.
Eines der bedeutsamsten öffentlich-rechtlichen Entgelte ist der Beitrag. Eigentümer und Erbbauberechtigte bebaubarer Grundstücke werden mit Beiträgen zu den Herstellungskosten von Einrichtungen herangezogen, die Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstückes sind. Es handelt sich um
- Wasserversorgungsbeiträge
- Entwässerungsbeiträge
- Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung/Entwässerung
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge.
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