Rechtsaufsicht über Gemeinden

Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht im Rahmen der Kommunalgesetze über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände usw. aus. Im Rahmen dieser Aufgabe kann es im Einzelfall notwendig sein, auch rechtsaufsichtliche Beanstandungen und Anordnungen gegenüber Gemeinden vorzunehmen. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf rechtsaufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an derartigen Verfahren.

Seitenanfang