Jugendsportförderung

Ziel der Förderung ist es, den Vereinen bei der Jugendarbeit finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Gefördert werden: 

  • Investitionsvorhaben von im Landkreis Bayreuth ansässigen Sportvereinen. Die Höhe des Kreiszuschusses richtet sich nach dem Jugendanteil des jeweiligen Vereins.
  • Förderung der laufenden Vereinsarbeit. Als Grundlage dienen die im staatlichen Verfahren festgestellten Mitgliedereinheiten. Gefördert wird der Anteil der Mitgliedereinheiten, der dem Anteil der Jugendlichen bis 17 Jahren entspricht. Als Kreiszuschuss werden 0,40 € der anteiligen Mitgliedereinheiten gewährt.

Notwendige Unterlagen

Anträge für Investitionsvorhaben sind mit den notwendigen Unterlagen, z.B. Bewilligungsbescheid des Sportverbandes oder sonstiger öffentlicher Stellen, Kostenvoranschlägen, Plänen, bis zum 30.Juni eines jeden Jahres beim Sachgebiet 1/11 einzureichen. Auf dem Zuschussantrag ist eine Unterschrift des Vereinsvorstandes nicht zwingend erforderlich. Für die Förderung ist kein Antrag notwendig.


Formulare Merkblätter

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