Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Vorschlag für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr.

Hinweis:
Dieser Vorschlag ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin vom Kommandanten der jeweiligen Feuerwehr  beim Landkreis Bayreuth einzureichen.

Der nachfolgende Kommandant schlägt das aufgeführte Feuerwehrmitglied zur Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vor. Das Feuerwehrmitglied hat sich während der angegebenen Zeit durch Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst ausgezeichnet.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Datenübermittlung an das Landratsamt Bayreuth aus datenschutzrechtlicher Sicht unter Umständen um eine Zweckänderung handeln kann. Das zu ehrende Feuerwehrmitglied wäre über eine Zweckänderung zu informieren. Auf die Erläuterungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht wird verwiesen.
 

https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_10_informationspflichten.pdf

 

Die betroffene Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft wird mit dem Absenden des Antrages automatisch über diesen Antrag informiert.

 

Angaben zur Ehrung

Persönliche Daten des zu ehrenden Feuerwehrmitglieds
Angaben zur Ehrung
Hinweis:
Die Ehrungsvoraussetzungen sind bis zum Ehrungsdatum nicht erfüllt. Eine Antragstellung ist deshalb nicht möglich!