Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie

Nähere Informationen zum Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Messprotokoll einer anerkannten Messstelle
  • Vernichtungsnachweis der Kategorie 1 im Original (Bei Kopie Originalrechnung der Verwertungsgesellschaft)

Unterschrift:

  • derzeit muss dieser Antrag persönlich unterschrieben werden

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bitte vervollständigen Sie die nachfolgenden Daten:
Bankverbindung
Weitere Angaben



Bitte den Nachweis der Untersuchungskosten im Original beilegen.


Bitte den Vernichtungsnachweis im Original beilegen.


Dieser Antrag kann nur abesendet werden, wenn eine Strahlenmessung durchgeführt wurde und das Messergebnis über 500 bq Cs/kg liegt.