Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Bestätigung des Kursleiters

Datenschutzrechtliche Hinweise:

  • Die datenschutzrechtlichen Hinweise zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Kosten:

  • Für diese Dienstleistung fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.

Unterschrift:

  • Persönlich oder digital möglich

Wichtige Hinweise:

  • Das Landratsamt Bayreuth ist nur zuständig für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bayreuth.Anträge für Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Landkreis Bayreuth wohnen, werden nicht bearbeitet!
  • Das Mindestalter für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 21 Jahre.

Zusätzliche Informationen:

Weitere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.

Ihre persönlichen Daten
Kursangaben / Sonstiges

Abgehalten wird / wurde der Kurs von