Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ können Schwangere beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, bereit sind, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, sich in einer seelischen oder körperlichen Notlage befinden und in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Stiftungsleistungen sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Auf Antrag der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen vergibt die Stiftung Beihilfen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes anfallen. Sie sollen die Schwangerschaft und die Situation von Mutter und Kind erleichtern.

Der Antrag muss bereits vor der Geburt bei der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen gestellt werden, sonst entfällt die Fördermöglichkeit.

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