Feuerwehrförderung

Die Förderung soll den Kommunen die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstung) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrgerätehäusern und in Feuerwachen ermöglichen. Die staatlichen Zuwendungen für die Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.

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