Fischereirecht

Das Antragsverfahren für die Beantragung des Dienstausweises als Fischereiaufseher wurde auf ein elektronisches Antragsverfahren umgestellt. Der Antragssteller erhält eine Nachricht, wenn der Dienstausweis beim Landratsamt Bayreuth abgeholt werden kann. Das Antragsformular finden Sie unter "Online-Dienste", es gilt für den Zuständigkeitsbereich im Landkreis Bayreuth. Zum Nachweis der persönlichen Eignung als Fischereiaufseher ist neben dem Online-Antrag ein aktuelles behördliches Führungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen (Verwendungszweck: Fischereiaufseher), das gebührenfrei ausgestellt und dem Landratsamt Bayreuth, Fachbereich 22, zugesandt wird.

Antragsberechtigt für den Fischereierlaubnisschein ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter oder der Vorstand einer Fischereigenossenschaft. Der Antrag ist beim Landratsamt einzureichen (Bitte unteren Vordruck verwenden). Die Genehmigung und die Bestätigung der jeweiligen Erlaubnisscheine ist kostenfrei.



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