Heilpraktiker

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt zu stellen. Der Antragsteller muss 25 Jahre alt sein. Die Überprüfung besteht

  • bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • bei der auf das Gebiet der Physiotherapie oder der Podologie beschränkten Prüfung nur aus einem mündlichen Teil.

Prüfungstermine:

  • 1. Prüfungstermin : März jeden Jahres
  • 2. Prüfungstermin : Oktober jeden Jahres

Hinweis:

Das Kontingent der allgemeinen Heilpraktikerüberprüfung in Bayreuth ist bis zum Oktober 2021 ausgeschöpft, der nächste derzeit mögliche Prüfungstermin ist im März 2022.


Notwendige Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen: 

  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Schulzeugnis (mindestens Hauptschulabschluss)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)
  • behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)

Entstehende Kosten

Die Kosten für die Prüfung und Erlaubniserteilung betragen: 550 € bis 800 € (200 € Verwaltungsgebühren, 250 € für schriftliche Prüfung, 350 € für mündliche Prüfung)


Formulare und Merkblätter

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