Heilpraktiker

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt zu stellen. Der Antragsteller muss 25 Jahre alt sein. Die Überprüfung besteht

  • bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • bei der auf das Gebiet der Physiotherapie oder der Podologie beschränkten Prüfung nur aus einem mündlichen Teil.

Prüfungstermine:

  • 1. Prüfungstermin : März jeden Jahres
  • 2. Prüfungstermin : Oktober jeden Jahres

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen: 

  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Schulzeugnis (mindestens Hauptschulabschluss)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)
  • behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)

Weiterführende Informationen



Formulare und Merkblätter

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