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Heilpraktiker
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt zu stellen. Der Antragsteller muss 25 Jahre alt sein. Die Überprüfung besteht
- bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- bei der auf das Gebiet der Physiotherapie oder der Podologie beschränkten Prüfung nur aus einem mündlichen Teil.
Prüfungstermine:
- 1. Prüfungstermin : März jeden Jahres
- 2. Prüfungstermin : Oktober jeden Jahres
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Schulzeugnis (mindestens Hauptschulabschluss)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)