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Versteigerungsgewerbe
Erlaubnis nach § 34 b der Gewerbeordnung (Versteigerergewerbe) -
Anträge (bitte Vordrucke verwenden) sind beim Landratsamt einzureichen.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
- Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
- Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
- Auskünfte über Einträge (gem. § 915 Zivilprozeßordnung und § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
Entstehende Kosten
Rahmengebühr 50,00 bis 1.000,00 EUR