Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, und Rackelwild dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind. Dieser ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, bei verpachteten Eigenjagdbezirken im Einvernehmen mit dem Jagdberechtigten aufzustellen. Er ist von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen.

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