Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist.

Die Prüfung wird in Bayern an mindestens vier Terminen im Jahr angeboten und kann grundsätzlich an 16 Standorten abgelegt werden. Die zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die „Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bewerber können den Prüfungsstandort, an dem sie die Prüfung ablegen wollen, grundsätzlich frei wählen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) durchgeführt; hierzu wählt die Prüfungsbehörde Fragen aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung aus.
Für Bewerber, die Prüfungsteile nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils den nicht bestandenen mündlichen oder praktischen Prüfungsteil jeweils zweimal zu wiederholen.

Ausführliche Informationen über die Anmeldung, Prüfungsinhalte, Prüfungsstandorte, Termine sowie den Fragenkatalog für den schriftlichen Teil finden Sie hier.

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