Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafsachen im Jagdrecht

Im Jagdrecht sind zahlreiche Vorschriften bußgeldbewehrt. Dies bedeutet, dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt (z. B. verspätete Anzeige von Wildunfällen, etc.). Für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist das Landratsamt zuständig.

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