Katastrophenschutzplan

Alle Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

In den Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).

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