Vorsorge für den Krisenfall

Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet.
Aus personellen, technischen und finanziellen Gründen wäre es jedoch nicht sinnvoll, wenn Bund und Länder für die Bekämpfung von Schadenssituationen, die zwar unterschiedliche Ursachen, aber ähnliche Auswirkungen haben, voneinander unabhängige Hilfeleistungssysteme unterhalten würden. Es besteht daher grundsätzlich eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern dahingehend, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential für den Zivilschutz den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.

Was ist in Notfallsituationen zu tun?

Aufgrund der aktuellen politischen Spannungslage, der anhaltenden Energiekrise und vermehrt auftretender Naturkatastrophen fragen sich momentan viele Bürger, wie sie sich auf Notfallsituationen vorbereiten können. Das Wichtigste vorweg: Bewahren Sie Ruhe. Bund, Länder und Kreisverwaltungsbehörden bereiten sich aktuell mit Nachdruck auf mögliche Schadenslagen vor. Allerdings besteht bei großflächigen und andauernden Schadensereignissen, wie beispielsweise Stromausfällen, Hochwasser oder Sturm, die Gefahr, dass Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel oder Medikamente zeitweise nicht zur Verfügung stehen. Da eine Bevorratung der benötigten Utensilien durch die Behörden nicht möglich und eine zeitgerechte Verteilung nicht umsetzbar sind, sollte jeder Bürger in Notsituationen seine eigene Versorgung für 10 Tage sicherstellen können. Wichtige Hinweise und Tipps hierfür finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

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