Entscheidungen zum allgemeinen Sicherheitsrecht (LStVG)

Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, die Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. In erster Linie sind für derartige sicherheitsrechtliche Maßnahmen aber die Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig.

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