Kleiner Waffenschein

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.

Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit ""PTB-Zeichen"" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Nähere Einzelheiten teilen Ihnen Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt Bayreuth mit.


Notwendige Unterlagen

1 Kopie des Personalausweises


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