Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG)

Ziel ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ob die angestrebte Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden kann, ist von drei Faktoren abhängig:
Die Ausbildung muss förderfähig sein, die persönlichen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein und der Ausbildungsbedarf darf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten bzw. der Eltern gedeckt sein.

Antragsberechtigt sind:

  • Schüler weiterführender, allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, aus Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (wenn die Auszubildenden während der Ausbildung aus den im BAföG genannten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können),
  • Schüler (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) von Fachschulen und Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen,
  • Schüler an Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen und Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
  • Schüler an Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasium und Kollegs. 

Das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Bayreuth ist örtlich zuständig wenn:

  • die Eltern des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Bayreuth
    haben,
  • nicht beide Elternteile den ständigen Wohnsitz im Landkreis Bayreuth haben, wohl aber der Auszubildende,
    der Auszubildende verheiratet/in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder
  • geschieden ist oder beide Elternteile nicht mehr leben und der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz im Landkreis Bayreuth hat,
  • der Auszubildende an Fernunterrichtslehrgängen teilnimmt und sich sein
    ständiger Wohnsitz im Landkreis Bayreuth befindet.

Nicht zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Bayreuth:

  • bei einem Studium an allen Arten von Hochschulen, höheren Fachschulen und
    Akademien 
  • bei dem Besuch von Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
  • Abendgymnasium und Kollegs (in Bayern BOS ab Klasse 12).

Die Förderung für Schüler erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Ausbildung und der Unterbringung. Ob sich der volle Förderungsbetrag oder nur Teilförderung errechnet, hängt vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern ab.

Der Antrag sollte jeweils rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres gestellt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist und eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. 

Nähere Informationen zum BAföG und zur Antragstellung erhalten Sie über den Link BAföG.



Formulare und Merkblätter

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