Kriegsopferfürsorgestelle

Für den Personenkreis der Kriegsopfer (Beschädigte und Hinterbliebene) werden im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV) in Anlehnung an das Sozialhilferecht besondere Leistungen von den örtlichen Kriegsopferfürsorgestellen gewährt, die den Betroffenen ein Leben in sozialer und finanzieller Angemessenheit ermöglichen sollen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Für Detailfragen und Fragen zur Antragsberechtigung vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin.

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