Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ziel:
Sicherung des Lebensunterhaltes

Wer kann Leistungen erhalten?
Personen, die die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Wer ist voll erwerbsgemindert?
Wer nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindesten 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bestreitung des Lebensunterhaltes ist nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen möglich (Vermögensfreigrenze: 10.000 Euro pro Person),
Bedürftigkeit darf in den vergangenen 10 Jahren nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein (z. B. wenn Vermögen an Dritte ganz oder teilweise verschenkt wurde)

Welche Leistungen werden gewährt?
Regelsatz, Kosten der Unterkunft bis zur angemessenen Höhe zzgl. Heizung, Mehrbedarf bei Schwerbehinderten mit Merkzeichen „G“ oder „aG“

Detaillierte Informationen:
Bei der zuständigen Sachbearbeiterin können Antragsunterlagen angefordert und umfangreichere Informationen eingeholt werden.

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