Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen

Ziel:
Sicherung des Lebensunterhaltes

Wer kann Leistungen erhalten?
Personen, die zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind und die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben. Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen haben dem Grunde nach Anspruch auf -> Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Wer ist voll erwerbsgemindert?
Wer nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bestreitung des Lebensunterhaltes ist nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen möglich (Vermögensfreigrenze: 10.000 Euro pro Person),
Bedürftigkeit darf in den vergangenen 10 Jahren nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein (z. B. wenn Vermögen an Dritte ganz oder teilweise verschenkt wurde)

Welche Leistungen werden gewährt?
Regelsatz, Kosten der Unterkunft bis zur angemessenen Höhe zzgl. Heizung, Mehrbedarf bei Schwerbehinderten mit Merkzeichen „G“ oder „aG“

Detaillierte Informationen:
Bei der zuständigen Sachbearbeiterin können Antragsunterlagen angefordert und umfangreichere Informationen eingeholt werden.

Wichtige Information zu Hilfen in anderen Lebenslagen:
Für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege ist grundsätzlich der Bezirk Oberfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

Seitenanfang