Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes und des Landes Bayern zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird jedoch nur auf Antrag in der Form des Mietzuschusses (für Mieter, bestimmte Nutzungsberechtigte u. Heimbewohner) und in der Form des Lastenzuschusses (für Eigentümer eigengenutzten Wohnraumes) im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet.

Falls Sie im Landkreis Bayreuth gemeldet sind, ist das Landratsamt Bayreuth für Sie zuständig. Sie finden die zur Antragstellung erforderlichen Formulare über die nachfolgenden Internetseiten zum Miet-bzw. Lastenzuschuss.
Für Detailfragen vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin.

Informationen zur umfassenden Wohngeld-Reform durch das ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten Sie hier!

 

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