Formulare und Merkblätter zum Thema
Lastenzuschuss
Einen Antrag auf Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle für den selbst genutzten Wohnraum stellen. Wohngeld wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch. Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind) sowie der Höhe der zu berücksichtigen Belastung nach einer vorgegebenen Formel.
Welche Belastung ist zuschussfähig?
Die Belastung wird nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Diese Höchstbeträge gemäß § 12 WoGG für den Landkreis Bayreuth können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Was ist die Belastung?
Belastung sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung von Darlehen, die dem Bau, der Verbesserung oder dem Erwerb des Eigentums gedient haben) und für die Bewirtschaftung des Eigentums (Instandhaltungs- und Betriebskosten).
Notwendige Unterlagen
- Ein förmlicher Antrag ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben
- Nachweise über die Belastung (Kopien der Darlehensverträge / Fremdmittelbescheinigung)
- Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder