Mietzuschuss

Einen Antrag auf Mietzuschuss können beispielsweise Mieter, Untermieter oder Bewohner von Heimen für den selbst genutzten Wohnraum stellen.

Wohngeld wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch. Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind) sowie der Höhe der zu berücksichtigen Miete nach einer vorgegebenen Formel.

Welche Miete ist zuschussfähig?
Die Miete wird nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Diese Höchstbeträge gemäß § 12 WoGG für den Landkreis Bayreuth können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Was ist die Miete?
Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietverträgen oder ähnlichen Nutzungsvereinbarungen.


Notwendige Unterlagen

  • Ein förmlicher Antrag ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben oder Sie nutzen die Möglichkeit Ihren Antrag auf Wohngeld im Online-Verfahren zu stellen
  • Nachweise über die Miete
  • Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder

Im Rahmen der Online-Antragstellung können Sie die erforderlichen Nachweise am Ende des Online-Antrags direkt hochladen oder auch später digital nachreichen!



Formulare und Merkblätter

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